AGB
Verantwortlich:
Rens Bouwmans
Kontakt:
Gottlieb-Daimler-Str. 11
40670 Meerbusch
0173 1008091
info@rb-tennis.de
AGB der RB Tennis UG (nachfolgend als „RB“ benannt)
TENNISTRAINING
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb bei RB geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die RB schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit RB kommt nach schriftlicher Anmeldung durch den Kunden zustande. Die RB ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Trainingszeit und ‑gruppe gilt als bestätigt, wenn RB dies schriftlich per Mail oder Rechnung bestätigt hat.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung und mit Eingang bei RB tritt der Vertrag in Kraft. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
Das Leistungsangebot von RB umfasst Mannschafts‑, Gruppen-und Einzeltraining, Camps, Intensiv- und Schnupperkurse sowie weitere auf den Tennissport bezogene Leistungen im Rahmen der Tennisschule.
Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten, wobei die letzten 5 Minuten der erforderlichen Platzpflege, des Einsammelns der Bälle und Einpacken der Tennisschläger etc. dienen.
Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit dem Bodenbelag entsprechenden Tennisschuhen angetreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer vor Beginn der Trainingseinheit ausdrücklich mitgeteilt werden.
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2–4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Wenn die Trainingsstunde angefangen hat, gilt diese als gespielt und wird vollständig abgerechnet, unabhängig davon wie lange der Trainingsteilnehmer anwesend ist oder externe Faktoren wie Tageslicht oder Wetter den Verlauf der Trainingsstunde beeinflussen.
In den Ferien und an Feiertagen findet KEIN Tennistraining statt.
Für die Teilnahme am Sommertraining ist eine Mitgliedschaft im jeweiligen Tennisverein erforderlich.
Die AGB‘s, die Platz- und Hallenordnung des Tennisvereins bzw. des Hallenbetreibers, bei dem das Training stattfindet, ist für alle Trainingsteilnehmer verbindlich einzuhalten.
TRAININGSKOSTEN UND ‑ABRECHNUNG
Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung durch die Tennisschule und beinhalten die gesetzliche MwSt.
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen auf der Anmeldung genannten Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen. Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Erhalt fällig. Alle Trainingskosten sind bis zum vereinbarten Termin zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. des gesamten Betrages, sowie anfallende Mahnkosten in Rechnung gestellt.
In der Wintersaison müssen die Hallenkosten zusätzlich bezahlt werden. Es gelten die aktuellen Preise des Halleneigentümers/Vermieters. Im Regelfall erfolgt die Abrechnung dieser Hallenkosten an die Trainingsteilnehmer separat durch den Halleneigentümer/Vermieter.
AUSGEFALLENE STUNDEN
Trainingskosten für Einzel‑, Mannschafts‑, Gruppen‑, Intensiv- und Schnupperkurse sind trotz (frühzeitiger) Absage durch die Trainingsteilnehmer vollständig zu bezahlen und werden nicht rückerstattet.
Versäumte Spieltermine vom Kursteilnehmer können nicht nachgeholt oder vorab verschoben werden. Dies gilt für Einzeltraining und für durchlaufende Gruppenkurse.
Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung.
Bei witterungsbedingtem Trainingsausfall (Regen, Sturm etc.) oder Unbespielbarkeit der Trainingsplätze — sowohl im Einzel- als auch im Gruppentraining — gehen die ersten beiden Stunden zu Lasten des bzw. der Kursteilnehmer. Ab der dritten Ausfallstunde werden die Trainingskosten zu 50% an die Trainingsteilnehmer abgerechnet bzw. zurückerstattet.
Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit der Trainer(innen). Im Winter können die Kursteilnehmer ihren gebuchten Platz zum Spielen nutzen. Von der Tennisschule werden Nachholtermine (Terminierung in den Ferien) vorgeschlagen. Der Hallenplatz für die Nachholstunde muss von den Kursteilnehmern bezahlt werden.
AUFSICHT BEI KINDERN
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Eltern haben ihre Kinder zu Informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer(innen) Folge leisten müssen. RB übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. Sollte ein Tennistrainer:in zu Beginn der Tennisstunde nicht anwesend sein, übernimmt RB keine Haftung für die Kinder.
AUSSCHLUSS VOM TRAINING
RB behält sich vor, Trainingsteilnehmer vom Tennistraining auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des jeweiligen Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/ diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/ die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
HAFTUNG
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainer(innen) der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.
MÄNGELRÜGEN UND BEANSTANDUNG
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich per E‑Mail an info@rb-tennis.de mitzuteilen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Wenn höhere Gewalt (plötzlich einsetzende Kriege, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien) oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht bzw. erlischt der Anspruch auf Erstattung.
DATENSCHUTZ
Verarbeitung von personenbezogenen Daten gem. Art. 4 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) werden bei uns gespeichert und mit dem entsprechenden Tennisclub sowie Hallenbetreiber abgeglichen und ausgetauscht. Die Daten dürfen von der Tennisschule zum Zwecke des Informationsaustauschs sowie zur Rechnungsstellung genutzt werden (auch telefonisch oder per E‑Mail). Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.