AGB

Ver­ant­wortlich:

Rens Bouwmans

Kon­takt:

Got­tlieb-Daim­ler-Str. 11
40670 Meer­busch
0173 1008091
info@rb-tennis.de

AGB der RB Tennis UG (nach­fol­gend als „RB“ benan­nt)

TENNISTRAINING
Die nach­ste­hen­den Bedin­gun­gen gel­ten für alle im Zusam­men­hang mit dem Betrieb bei RB geschlosse­nen Verträge. Nebenabre­den, Änderun­gen oder Ergänzun­gen sind nur gültig, wenn sie durch die RB schriftlich bestätigt wer­den.

Der Ver­trag mit RB kommt nach schriftlich­er Anmel­dung durch den Kun­den zus­tande. Die RB ist in der Annahme ein­er Train­ingsan­mel­dung frei. Die Train­ingszeit und ‑gruppe gilt als bestätigt, wenn RB dies schriftlich per Mail oder Rech­nung bestätigt hat.

Mit der Unter­schrift auf der Anmel­dung und mit Ein­gang bei RB tritt der Ver­trag in Kraft. Der Ver­trag besitzt Gültigkeit für den jew­eils aus­geschriebe­nen Train­ingszeitraum und kann nicht vorzeit­ig gekündigt wer­den. Bei vorzeit­iger Kündi­gung ist der volle Rech­nungs­be­trag zu entricht­en. Eine Rück­er­stat­tung bere­its gezahlter Beträge find­et nicht statt.

Das Leis­tungsange­bot von RB umfasst Mannschafts‑, Grup­pen-und Einzel­train­ing, Camps, Inten­siv- und Schnup­perkurse sowie weit­ere auf den Ten­nis­s­port bezo­gene Leis­tun­gen im Rah­men der Tennis­schule.

Eine Train­ing­sein­heit dauert 60 Minuten, wobei die let­zten 5 Minuten der erforder­lichen Platzpflege, des Ein­sam­melns der Bälle und Ein­pack­en der Ten­niss­chläger etc. dienen.

Train­ingsstun­den dür­fen nur in Sport­bek­lei­dung und mit dem Boden­be­lag entsprechen­den Ten­niss­chuhen ange­treten wer­den. Mögliche Erkrankun­gen oder andere gesund­heitliche Ein­schränkun­gen müssen dem Train­er vor Beginn der Train­ing­sein­heit aus­drück­lich mit­geteilt wer­den.

Grup­pen­train­ing wird aus didak­tis­chen Grün­den mit Grup­pen zwis­chen 2–4 Spiel­ern durch­geführt. Größere Grup­pen wer­den nur bei Vor­liegen beson­der­er Umstände und nach geson­dert­er Vere­in­barung unter­richtet.

Wenn die Train­ingsstunde ange­fan­gen hat, gilt diese als gespielt und wird voll­ständig abgerech­net, unab­hängig davon wie lange der Train­ing­steil­nehmer anwe­send ist oder externe Fak­toren wie Tages­licht oder Wet­ter den Ver­lauf der Train­ingsstunde bee­in­flussen.

In den Ferien und an Feierta­gen find­et KEIN Tennis­training statt.

Für die Teil­nahme am Som­mer­train­ing ist eine Mit­glied­schaft im jew­eili­gen Ten­nisvere­in erforder­lich.

Die AGB‘s, die Platz- und Hal­lenord­nung des Ten­nisvere­ins bzw. des Hal­len­be­treibers, bei dem das Train­ing stat­tfind­et, ist für alle Train­ing­steil­nehmer verbindlich einzuhal­ten.

TRAININGSKOSTEN UND ‑ABRECHNUNG
Alle Preise ver­ste­hen sich inklu­sive Train­er­hono­rar, Bälle, Hil­f­s­mit­tel, Organ­i­sa­tion und Abwick­lung durch die Tennis­schule und bein­hal­ten die geset­zliche MwSt.

Die Kurs­ge­bühren sind für den jew­eili­gen auf der Anmel­dung genan­nten Train­ingsab­schnitt nach Rech­nungsstel­lung im Voraus zu bezahlen. Die Rech­nung ist spätestens 14 Tage nach Erhalt fäl­lig. Alle Train­ingskosten sind bis zum vere­in­barten Ter­min zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wer­den Verzugszin­sen in der Höhe von 5 % p.a. des gesamten Betrages, sowie anfal­l­ende Mahnkosten in Rech­nung gestellt.

In der Win­ter­sai­son müssen die Hal­lenkosten zusät­zlich bezahlt wer­den. Es gel­ten die aktuellen Preise des Halleneigentümers/Vermieters. Im Regelfall erfol­gt die Abrech­nung dieser Hal­lenkosten an die Train­ing­steil­nehmer sep­a­rat durch den Halleneigentümer/Vermieter.

AUSGEFALLENE STUNDEN
Train­ingskosten für Einzel‑, Mannschafts‑, Gruppen‑, Inten­siv- und Schnup­perkurse sind trotz (frühzeit­iger) Absage durch die Train­ing­steil­nehmer voll­ständig zu bezahlen und wer­den nicht rück­er­stat­tet.

Ver­säumte Spiel­ter­mine vom Kursteil­nehmer kön­nen nicht nachge­holt oder vor­ab ver­schoben wer­den. Dies gilt für Einzel­train­ing und für durch­laufende Grup­penkurse.

Teil­nehmer, die auf­grund von Ver­let­zun­gen oder Krankheit in der laufend­en Sai­son nicht mehr am Train­ing teil­nehmen kön­nen, erhal­ten keine Beitragsrück­er­stat­tung.

Bei wit­terungs­be­d­ingtem Train­ingsaus­fall (Regen, Sturm etc.) oder Unbe­spiel­barkeit der Train­ingsplätze — sowohl im Einzel- als auch im Grup­pen­train­ing — gehen die ersten bei­den Stun­den zu Las­ten des bzw. der Kursteil­nehmer. Ab der drit­ten Aus­fall­stunde wer­den die Train­ingskosten zu 50% an die Train­ing­steil­nehmer abgerech­net bzw. zurück­er­stat­tet.

Von der Tennis­schule abge­sagte Train­ing­sein­heit­en wer­den nachge­holt, z.B. bei Krankheit der Trainer(innen). Im Winter kön­nen die Kursteil­nehmer ihren gebucht­en Platz zum Spie­len nutzen. Von der Tennis­schule wer­den Nach­holter­mine (Ter­minierung in den Ferien) vorgeschla­gen. Der Hal­len­platz für die Nach­hol­stunde muss von den Kursteil­nehmern bezahlt wer­den.

AUFSICHT BEI KINDERN
Die Auf­sicht­spflicht der Tennis­schule bei min­der­jähri­gen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Train­ings. Die Tennis­schule kann vor Beginn und nach dem Ende des Train­ings keine Auf­sicht­spflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tra­gen, ihr(e) Kind(er) pünk­tlich zu brin­gen und nach dem Train­ing auch pünk­tlich wieder in Emp­fang zu nehmen. Eltern haben ihre Kinder zu Informieren, dass sie den Train­ings­bere­ich nicht ver­lassen dür­fen und den Anweisun­gen der Trainer(innen) Folge leis­ten müssen. RB übern­immt keine Haf­tung, wenn ein Kind den Train­ings­bere­ich ver­lässt. Sollte ein Tennistrainer:in zu Beginn der Ten­nis­stunde nicht anwe­send sein, übern­immt RB keine Haf­tung für die Kinder.

AUSSCHLUSS VOM TRAINING
RB behält sich vor, Train­ing­steil­nehmer vom Tennis­training auszuschließen, wenn diese trotz Ermah­nung den Anweisun­gen des jew­eili­gen Train­ers keine Folge leis­ten oder das Train­ing stören. Bei Min­der­jähri­gen muss dieser/ diese bis zur Abhol­ung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Train­ings­bere­ich verbleiben. In diesem Fall hat der/ die Aus­geschlosse­nen keinen Anspruch auf Erstat­tung des (anteili­gen) Train­ingsent­gelts.

HAFTUNG
Unsere Haf­tung für Schä­den im Zusam­men­hang mit dem Train­ing beschränkt sich auf Vor­satz und grobe Fahrläs­sigkeit. Die Teil­nahme am Tennis­training erfol­gt auf eigene Gefahr. Die Trainer(innen) der Tennis­schule übernehmen kein­er­lei per­sön­liche Haf­tung bei Sach- und Kör­per­schä­den, es sei denn, die geset­zlichen Voraus­set­zun­gen liegen vor. Die Tennis­schule übern­immt keine Haf­tung für den Ersatz von liegenge­bliebe­nen und/ oder abhan­den gekomme­nen Gegen­stän­den. Dies gilt auch für etwaige durch das Train­ing ent­standene Schä­den an Per­so­n­en und/oder Sachen.

MÄNGELRÜGEN UND BEANSTANDUNG
Bean­stan­dun­gen wegen man­gel­hafter und/oder fehlen­der Leis­tung sind uns spätestens am fol­gen­den Tag der Train­ingsstunde schriftlich per E‑Mail an info@rb-tennis.de mitzuteilen. Die Frist begin­nt in diesem Fall mit der Ent­deck­ung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leis­tung als genehmigt. Etwaige Män­gel­rü­gen sind dann aus­geschlossen. Wenn höhere Gewalt (plöt­zlich ein­set­zende Kriege, innere Unruhen, Naturkatas­tro­phen, Epidemien/Pandemien) oder son­stige Umstände vor­liegen, deren Besei­t­i­gung unmöglich ist, ent­fällt die Leis­tungspflicht bzw. erlis­cht der Anspruch auf Erstat­tung.

DATENSCHUTZ
Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gem. Art. 4 DSGVO Ihre per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en (nach­fol­gend kurz „Dat­en“) wer­den bei uns gespe­ichert und mit dem entsprechen­den Ten­nis­club sowie Hal­len­be­treiber abgeglichen und aus­ge­tauscht. Die Dat­en dür­fen von der Tennis­schule zum Zwecke des Infor­ma­tion­saus­tauschs sowie zur Rech­nungsstel­lung genutzt wer­den (auch tele­fonisch oder per E‑Mail). Nach Beendi­gung des Train­ings sind wir befugt, Ihre Dat­en für die Dauer von drei Jahren aufzube­wahren.